Corona: Neustarthilfe beantragen

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Von der Corona-Pandemie finanziell getroffene Solo-Selbstständige können jetzt einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7500 Euro erhalten. Das Antragsportal der Bundesregierung für die sogenannte Neustarthilfe ist jetzt freigeschaltet worden.

Was ist die Neustarthilfe?
Die Neustarthilfe ist Bestandteil der Überbrückungshilfe III und soll sicherstellen, dass auch Solo-Selbstständige mit naturgemäß geringen Fixkosten eine Unterstützung erhalten. Die Hilfe ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. (Mehr zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung: www.djv-nrw.de/corona)

Wer ist antragsberechtigt?
Berechtigt sind auch freibeschäftigte Journalist*innen, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 01. Januar bis 30. Juni 2021 coronabedingt eingeschränkt ist. Solo-Selbstständige, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben (hauptberuflich selbstständig), können den Antrag stellen. Für die Auszahlung der vollen Betriebskostenpauschale (7500 Euro) muss gegeben sein: Der Umsatz in einem sechsmonatigen Zeitraum (01.2021 bis 06.2021) muss im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz aus 2019 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen sein.

Wie und bis wann kann ich die Neustarthilfe beantragen?
Solo-Selbstständige, die die Neustarthilfe (einmalig maximal 7.500 Euro) beantragen, können direkt Anträge stellen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) und dazu das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat nutzen. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Wo kann ich mich genauer informieren?

1. Überbrückungshilfe Unternehmen - Neustarthilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) – allgemeine Informationen zur Neustarthilfe

2. www.djv-nrw.de/corona - Informationen extra für Journalist*innen

3. Am 11. März bieten wir unseren nächsten Online-Workshop zu den Corona-Hilfen an. Unsere Justiziarin wird dort unter anderem die Neustarthilfe nochmal genauer erklären. Außerdem hast Du die Gelegenheit, Fragen zu stellen: Hier anmelden: https://www.djv-nrw.de/startseite/info/aktuell/online-meldungen/details/news-workshop-zu-corona-hilfen-1

4. Keine Zeit für den Workshop? Bei Rückfragen oder Anliegen zur Neustarthilfe kannst Du Dich auch jederzeit an unsere Justiziar*innen wenden. Sie helfen Dir gerne weiter: Ansprechpartner*innen (djv-nrw.de)