Soforthilfe: Vertrauensschutz für Freie

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Auf das Schreiben des Pressevereins Münster-Münsterland, die Zweckbindung der Soforthilfe für freie Journalist*innen aufzuheben, reagierte jetzt NRW-Ministerpräsident Armin Laschet mit einem Brief.

Darin heißt es unter anderem: „Zuletzt hatten die Länder den Bund aufgefordert, die Hilfen für Soloselbstständige stärker an der Lebenswirklichkeit dieses Personenkreises auszurichten. Leider hat der Bund dies abgelehnt. Daraufhin hat die Landesregierung sehr zügig eine wichtige Ergänzung an der NRW-Soforthilfe 2020 vorgenommen. Am 12. Mai hat das Landeskabinett entschieden, dass für Solo-Selbstständige, die im April oder März einen Antrag zur NRW­ Soforthilfe gestellt haben, der Vertrauensschutz gilt. Sie können daraus einmalig bis zu 2.000 Euro zur Finanzierung des Lebensunterhalts nutzen. Da der Bund dies nicht übernimmt, wird diese Maßnahme aus dem Landeshaushalt finanziert.“

Der Ministerpräsident schildert zudem seine Einschätzung der Medienposition als systemrelevant: „Wir verfolgen mit großer Sorge, wie sich die Corona-Krise und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung auf die Medienunternehmen in unserem Land und auf die berufliche Situation insbesondere auch der freien Journalistinnen und Journalisten auswirken. Unser Ziel ist es, die Medienvielfalt zu sichern und so weit als möglich zu verhindern, dass die Krise die ohnehin herausfordernden Umbrüche in der Medienbranche verschärft.“ (WLI)

Antwort Ministerpräsident Armin Laschet