Soforthilfe: Aufhebung der Zweckbindung beantragt

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Auch in Zeiten der Corona-Krise ist der Vorstand des Pressevereins Münster-Münsterland aktiv – und angesichts der aktuellen Situation auch besonders gefordert: Viele Kolleginnen und Kollegen müssen sich mit Kurzarbeit abfinden und arrangieren. Vor allem die Freien haben derzeit zu leiden, denn ihnen sind die finanziellen Einnahmen komplett weggebrochen. Freelancer können die staatliche Soforthilfe (9.000 Euro) in Anspruch nehmen.

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Zweckgebundene Soforthilfe nicht zielführend

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Durch die Einführung von Kurzarbeit in zahlreichen Verlagen hat sich die Situation freischaffender Journalistinnen und Journalisten dramatisch verschlechtert, denn das Kurzarbeitergeld für Verlage wird nur bei Nichteinsatz von Freien gewährt. NRW bietet unter anderem auch Freien eine Soforthilfe (9.000 Euro) an, die allerdings zweckgebunden ist, was den Betroffenen in dieser Situation nicht hilft und nicht zielführend ist. Der Vorstand des Pressevereins hat nun ein Anschreiben an alle NRW-Landtagsabgeordneten mit der Bitte gerichtet, diese Einschränkung zurückzunehmen. Im Wortlaut heißt es:

 

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Kurzarbeit bei Aschendorff wegen Corona-Krise

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„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ So steht es wörtlich im Artikel 5 (1) im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Dieses Grundrecht schützt Medienhäuser wie den Aschendorff Verlag bei der Wahrnehmung ihrer "öffentlichen Aufgabe", der Mitwirkung an der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, insbesondere zu Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung. Eine solche Angelegenheit von allgemeiner Bedeutung ist sicherlich die Corona-Pandemie mit ihren weitreichenden Auswirkungen für die Menschen und auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft: bundesweit – und auch im Verbreitungsgebiet von Aschendorff.

Umso unverständlicher ist die Entscheidung der Verlagsleitung von Aschendorff, ab 1. April in Kurzarbeit zu gehen. Begründungen wie stornierte Anzeigen und Druckaufträge sowie weniger anfallende Arbeit in den Redaktionen durch ausfallende Veranstaltungen greifen eindeutig zu kurz und betreffen lediglich ausschließlich wirtschaftliche Aspekte.

Denn es gibt auch die andere Seite. Siehe Artikel 5 Grundgesetz. Gerade die Lokalredaktionen bieten mit ihrer Berichterstattung, für die Menschen, die den öffentlichen Raum meiden (müssen), wichtige und begehrte Nachrichten, Hintergründe, Geschichten aus ihrem persönlichen Umfeld. Nachrichten, die Mut machen, die über Solidarität und Nachbarschaftshilfe berichten oder kreative Krisen-Ideen vorstellen. Dass die Arbeit in den eh schon personell ausgedünnten Lokalredaktionen im Münsterland dem Vernehmen nach auf 40 Prozent heruntergefahren werden soll, ist daher nicht nachzuvollziehen und geradezu unverantwortlich.

Jetzt gilt es, genau diesen Bereich – die Lokalredaktionen – zu stützen, um gestärkt aus dieser Krise zu gehen. Dass ein Verlag einen Bereich, der von der Landesregierung für systemrelevant erklärt worden ist, bewusst schwächt, macht die Entscheidung noch fragwürdiger. Wolfram Linke/Hans-Peter Leimbach

 

Info-Webinare für Freelancer

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Der DJV-Bundesverband hat kurzfristig einige Webinare aufgesetzt, die wir Euch hiermit ans Herz legen wollen. Los geht es bereits morgen:

Corona und die Freien
24.03.2020, 11.00 – 12.30 Uhr, DJV-Mitglieder und Nichtmitglieder kostenlos
Aufträge brechen weg, Quarantäne droht, Krankheit: welche Ansprüche haben Freie, was zahlen Ämter und Sonderfonds, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaften? Welche Möglichkeiten haben Freie, in dieser Situation zurechtzukommen? Zugleich Update des Webinars vom 18. März. https://t1p.de/m448

Webinare und Netzkonferenzen selbst anbieten
25.03.2020, 11.00 – 12.30 Uhr, kostenlos und exklusiv für DJV-Mitglieder
Corona-Zeiten müssen kein absoluter Schluss für Kommunikationsarbeiter/innen sein. Mit Webinaren und Netzkoferenzen können Redaktionen und Freie weiter Redaktionskonferenzen durchführen, können Interviews stattfinden, Weiterbildungen organisiert werden und auch Verbandsarbeit gemacht werden. Für alle Journalistinnen, ob frei oder angestellt, bleibt damit ein Fenster für Arbeit und Journalismus auch unter den aktuell schwierigen Bedingungen offen. Wir schauen uns im Webinar an, wie solche Netzkonferenzen umgesetzt werden können, welche "Bugs" typischerweise auftreten können und wie man/frau mit ihnen zurechtkommt. https://t1p.de/13ln

Freie und der Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten
26.03.2020, 11.00 – 12.30 Uhr, DJV-Mitglieder und Nichtmitglieder kostenlos
In diesem ad-hoc-Webinar wollen wir erste Praxisberichte, aber auch Problemfälle sammeln. Da das Webinar kurzfristig angesetzt wurde, kann es sein, dass sich der Termin noch etwas verschiebt, eine Anmeldung ist allerdings jetzt schon möglich. https://t1p.de/r94y

Auch wir vom Bildungsreferat des DJV-NRW sind gerade dabei, Alternativen zu unseren Präsenzveranstaltungen zu entwickeln. Geplant ist, Euch einerseits Webinare zu akuten Themen und Fragen rund um die Pandemie anzubieten, und andererseits länger geplante Seminare, dort wo es möglich ist, ins Netz zu verlagern. Im nächsten Bildungsnewsletter, der Anfang April erscheint, werden wir Euch detailliert darüber informieren.

 

Rettungsschirm auch für Freiberufler

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Der DJV-NRW begrüßt den heute verabschiedeten Rettungsschirm der Landesregierung. „Auch viele Medienhäuser bekommen in diesen Tagen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise mit voller Wucht zu spüren“, so der DJV-Landesvorsitzende Frank Stach. Er sorgt sich angesichts einbrechender Werbeeinnahmen vor allem um die 44 Lokalfunksender in NRW.

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